Betreuungsweisungen – Begleitete Auflagen im Jugendstrafverfahren
Das Jugendhilfswerk Freiburg bietet im Auftrag der Jugendgerichtshilfe Betreuungsweisungen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) an.
Diese richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sozialpädagogisch begleitet werden sollen.
Ziel ist es, die Teilnehmenden in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und in Begleitung der Fachkraft neue Perspektiven zu entwickeln.
Das Angebot umfasst:
- regelmäßige Gespräche mit einer festen Ansprechperson
- Reflexion des eigenen Verhaltens und seiner Auswirkungen
- Unterstützung bei Schule, Ausbildung, Wohnen und Alltag
- Vermittlung in weiterführende Hilfen oder Trainingsmaßnahmen
- enge Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und anderen Fachstellen
Die Betreuungsweisung wird individuell gestaltet – je nach Lebenslage, Bedarf und Dauer der Auflage. Unsere Fachkräfte arbeiten wertschätzend, verlässlich und lösungsorientiert.
Die Teilnahme ist verpflichtend und wird vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft angeordnet. Die Umsetzung ist kostenfrei.