Tatausgleich – Konflikte klären. Verantwortung übernehmen. Lösungen finden.
Der Tatausgleich ist ein Angebot im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren. Er richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die durch eine Straftat in einen Konflikt mit einer anderen Person geraten sind – und bereit sind, sich mit den Folgen ihres Handelns auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.
Ziel des Tatausgleichs ist:
- einen direkten oder vermittelten Dialog zwischen Beteiligten zu ermöglichen
- gegenseitiges Verstehen und Perspektivwechsel zu fördern
- Wiedergutmachung oder Entschuldigungen möglich zu machen
- Konflikte nachhaltig zu klären und Folgeverfahren zu vermeiden
Das Angebot umfasst:
- vertrauliche Vorgespräche mit beiden Seiten
- Begleitung eines Ausgleichsgesprächs (gemeinsam oder indirekt)
- Unterstützung bei der Entwicklung von Ausgleichsvereinbarungen (z. B. Entschuldigung, Schadensersatz, soziale Wiedergutmachung)
- Dokumentation und Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
Die Teilnahme am Tatausgleich ist freiwillig. Sie kann durch die Jugendgerichtshilfe angeregt oder im Rahmen eines Verfahrens vereinbart werden. Unsere Fachkräfte sind allparteilich, neutral und erfahren in der Konfliktvermittlung.
Der Tatausgleich ist kostenfrei.
Tatausgleich ist ein Angebot, für das eine Anmeldung notwendig ist. Hier kannst du dich anmelden: