Vormundschaften – Rechtliche Vertretung für Kinder und Jugendliche
Das Jugendhilfswerk Freiburg übernimmt Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche, die nicht von ihren Eltern vertreten werden können.
Die Vormundschaften enden spätestens mit der Volljährigkeit.
Ein:e Vormund:in vertritt die rechtlichen Interessen des Kindes oder Jugendlichen – zum Beispiel in Fragen von Aufenthalt, Schule, Gesundheit oder bei Behörden. Dabei steht immer das Wohl und die Entwicklung des jungen Menschen im Mittelpunkt.
Wir bieten:
- Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften nach § 1773 ff. BGB
- persönliche Begleitung und verlässlichen Kontakt zum Kind oder Jugendlichen
- Vertretung in rechtlichen, schulischen und behördlichen Angelegenheiten
- enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Ärzt*innen und anderen Fachstellen
- Förderung von Selbstbestimmung, Schutz und Entwicklungsperspektiven
Unsere Vormund:innen sind erfahrene Fachkräfte und arbeiten engagiert, transparent und im Sinne der jungen Menschen.
Die Übertragung erfolgt durch das Familiengericht und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.