Integrative Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
Wöchentliche Teilnahme an einer sozialpädagogischen Gruppe in der Jugendarbeit, wöchentliche Einzeltermine mit zusätzlicher Fachkraft (Verzahnung Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit, Eltern- und Familiengespräche)