Psychosoziale Prozessbegleitung in Strafverfahren

Strafverfahren können, vorallem für Zeug_innen sehr belastend sein. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive, nichtrechtliche Unterstützung für diese Zielgruppe.
Vor allem Kinder und Jugendliche haben seit dem 1. Januar 2017  die Möglichkeit der kostenfreien Begleitung im Prozess.In besonderen Fällen können auch Erwachsene, z.B. die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat dies beantragen.

Ziel ist es, individuelle Belastungen zu verringern, drohende neue Traumatisierungen zu verhindern und den Zeug_innen Kraft zu geben, um aussagen zu können.

Wer kann Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Kostenlose Betreuung und Begleitung als Zeugin/Zeuge im Strafverfahren können erhalten:

  • Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen
  • Hinterbliebene der Opfer (mit Zeugenstatus)
  • In Ausnahmefällen besonders belastete erwachsene Zeuginnen und Zeugen
    • Nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (z.B. häusliche Gewalt, Stalking, körperlicher sowie rassistisch und rechtsmotivierter Gewalt, u.a.)
    • Mit besonders schweren Tatfolgen
    • Mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
    • Betroffene von Menschenhandel